Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied des Vereins kann sein
a. jede/r Psychologische Psychotherapeuti/in und jede/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in mit nachgewiesenen Kenntnissen in Gesprächspsychotherapie und
b. jede Person, die die Zulassungsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung und eine abgeschlossene Aus- bzw. Weiterbildung in Gesprächspsychotherapie bzw. Personzentrierter Kinder – und Jugendlichenpsychotherapie nachweist oder

  • in Forschung und Lehre im Rahmen des Personzentrierten  Konzepts, insbesondere der Personzentrierter Psychotherapie, ausgewiesen ist oder
  • eine Ausbildung in Gesprächspsychotherapie an einer staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtung begonnen hat.

Außerordentliches Mitglied der Gesellschaft kann jede andere Person sein, die die Satzungsziele des Vereins fördert und unterstützt. Der Mitgliedsbeitrag:

  • Ordentliches Mitglied:  EUR 200,- /Jahr (für Mitglieder der GwG: EUR 100,- /Jahr)
  • Ordentliches Mitglied/PiA:  EUR 50,- /Jahr
  • Außerordentliches Mitglied:  EUR 100,- /Jahr

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