
Ordentliches Mitglied des Vereins kann sein
a. jede/r Psychologische Psychotherapeuti/in und jede/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in mit nachgewiesenen Kenntnissen in Gesprächspsychotherapie und
b. jede Person, die die Zulassungsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung und eine abgeschlossene Aus- bzw. Weiterbildung in Gesprächspsychotherapie bzw. Personzentrierter Kinder – und Jugendlichenpsychotherapie nachweist
oder
- in Forschung und Lehre im Rahmen des Personzentrierten Konzepts, insbesondere der Personzentrierter Psychotherapie, ausgewiesen ist
oder - eine Ausbildung in Gesprächspsychotherapie an einer staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtung begonnen hat.
Außerordentliches Mitglied der Gesellschaft kann jede andere Person sein, die die Satzungsziele des Vereins fördert und unterstützt.
Der Mitgliedsbeitrag:
